Arbeitnehmer und Freiberufler, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, können 50 % ihrer Einkünfte aus der Tätigkeit in Griechenland sieben Jahre lang von der Einkommensteuer befreien lassen (Art. 5C des griechischen Einkommensteuergesetzes). Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellen die Unterlagen zusammen, reichen den Antrag ein und übernehmen anschließend Ihre jährlichen Steuererklärungen – auf Deutsch.
Voraussetzungen
- Sie waren in fünf der letzten sechs Jahre nicht in Griechenland steuerlich ansässig,
- Sie verlegen Ihren steuerlichen Wohnsitz aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat mit Abkommen über die Zusammenarbeit in Steuersachen nach Griechenland,
- Sie sind bei einem griechischen Unternehmen oder der griechischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens angestellt oder üben in Griechenland eine selbständige Tätigkeit aus und
- Sie erklären, mindestens zwei Jahre in Griechenland steuerlich ansässig zu bleiben.
Besteuerung
- 50 % der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bzw. aus selbständiger Tätigkeit in Griechenland sind sieben Jahre lang von der Einkommensteuer befreit.
Typische Unterlagen
- Nachweis der bisherigen steuerlichen Ansässigkeit im Ausland (wie bei Art. 5B)
- Erklärung, dass der steuerliche Wohnsitz mindestens zwei Jahre in Griechenland bleibt
- für Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag und Erklärung des Arbeitgebers, dass es sich um einen neuen Arbeitsplatz handelt; für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder die Veröffentlichung der Bestellung im Handelsregister (GEMI)
- für Freiberufler: Nachweis der Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt
Formalitäten bei ausländischen Unterlagen
Ausländische Unterlagen müssen in der Regel notariell beglaubigt und mit Apostille versehen sein. Ausnahmen gelten unter anderem für Anträge auf Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens und für Ansässigkeitsbescheinigungen aus Staaten, die dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind. Kopien werden angenommen, wenn ein griechischer Rechtsanwalt oder Notar ihre Übereinstimmung mit dem Original bestätigt.
So unterstützen wir Sie
- Prüfung Ihrer Voraussetzungen und der aktuellen Antragsfristen
- Unterlagen: Liste der erforderlichen Dokumente und Unterstützung bei Beglaubigungen, Apostillen und Übersetzungen
- Antrag bei der griechischen Finanzverwaltung (AADE), einschließlich griechischer Steuernummer
- Laufende Betreuung: jährliche Steuererklärungen unter Anwendung der Steuerbefreiung
Weitere Themen rund um Ihre Steuern in Griechenland finden Sie unter Steuerberatung.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag wird in dem Jahr gestellt, in dem der steuerliche Wohnsitz nach Griechenland verlegt wird. Die Fristen wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert; wir prüfen für Sie die jeweils aktuelle Frist.
Gilt die Befreiung auch für Einkünfte aus dem Ausland?
Nein. Befreit sind nur 50 % der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bzw. selbständiger Tätigkeit in Griechenland.
Kann ich weiter im Homeoffice für meinen deutschen Arbeitgeber arbeiten?
Nur wenn Sie bei einem griechischen Unternehmen oder der griechischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens angestellt sind oder in Griechenland selbständig tätig werden. Eine Anstellung bei einem Arbeitgeber ohne Niederlassung in Griechenland erfüllt die Voraussetzungen nicht.