
Ihr Start in Griechenland als Unternehmen
Für die Tätigkeit in Griechenland stehen ausländischen Unternehmen im Wesentlichen vier Wege offen; ein fünfter Fall ist der bloße Erwerb von Immobilien in Griechenland. Sie unterscheiden sich rechtlich, steuerlich und buchhalterisch – und in Kosten, Haftung und Außenwirkung. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir den geeigneten Weg, erläutern die steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Folgen im Vergleich zum deutschen Recht, begleiten die Umsetzung und übernehmen ab dem ersten Geschäftstag die buchhalterischen und steuerlichen Pflichten. Bei rechtlichen Fragen arbeiten wir mit Ihren Rechtsberatern zusammen.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
- Ohne Niederlassung: Sie liefern oder leisten aus dem Ausland, entsenden eigene Mitarbeiter oder beschäftigen einzelne Mitarbeiter in Griechenland – oft der erste Schritt.
- Repräsentanz: ein Kontakt- und Koordinationsbüro ohne eigene Geschäfte, in der Regel nicht ertragsteuerpflichtig.
- Zweigniederlassung: eine eingetragene Betriebsstätte Ihres Unternehmens mit eigener Geschäftstätigkeit, in Griechenland steuerpflichtig.
- Tochtergesellschaft: eine eigenständige griechische Gesellschaft, meist eine I.K.E. oder A.E.
- Immobilienerwerb: der Kauf von Immobilien in Griechenland durch Ihre Gesellschaft – ohne Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft, lediglich mit der Registrierung beim griechischen Finanzamt (griechische Steuernummer).
Nach dem Start übernehmen wir Ihre Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und Steuerberatung sowie die steuerliche Vertretung.
Ohne Niederlassung
Viele ausländische Unternehmen starten in Griechenland ohne eigene Niederlassung: Sie liefern Waren oder erbringen Leistungen aus dem Ausland, entsenden eigene Mitarbeiter für Einsätze oder beschäftigen einzelne Mitarbeiter vor Ort. Das ist möglich – einige …
Weiterlesen →Repräsentanz
Eine Repräsentanz hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und vertritt lediglich die Interessen des ausländischen Unternehmens. Sie schließt keine eigenen Geschäfte ab, sondern beschränkt sich auf Kontakt- und Koordinationsaufgaben. Solange sie ausschließlich …
Weiterlesen →Zweigniederlassung
Auch eine Zweigniederlassung (υποκατάστημα) ist rechtlich nicht selbständig, übt jedoch eine eigene Geschäftstätigkeit aus. Sie wird im griechischen Handelsregister (GEMI) eingetragen, begründet eine Betriebsstätte und ist in Griechenland …
Weiterlesen →Tochtergesellschaft
Eine Tochtergesellschaft ist eine rechtlich selbständige griechische Gesellschaft, in der Praxis meist eine I.K.E. oder eine A.E. Bei der Wahl der Rechtsform sind Haftung, Kapitalausstattung, Organisation der Geschäftsführung sowie die Geschäftsführervergütung …
Weiterlesen →Immobilienerwerb
Eine ausländische Gesellschaft kann Immobilien in Griechenland erwerben, ohne eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft zu gründen. Erforderlich ist lediglich die Registrierung beim griechischen Finanzamt. So erwerben Unternehmen etwa Büroräume, …
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