Beleuchtete Büros hinter der Glasfassade eines modernen Bürogebäudes

Ihr Start in Griechenland als Unternehmen

Für die Tätigkeit in Griechenland stehen ausländischen Unternehmen im Wesentlichen vier Wege offen; ein fünfter Fall ist der bloße Erwerb von Immobilien in Griechenland. Sie unterscheiden sich rechtlich, steuerlich und buchhalterisch – und in Kosten, Haftung und Außenwirkung. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir den geeigneten Weg, erläutern die steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Folgen im Vergleich zum deutschen Recht, begleiten die Umsetzung und übernehmen ab dem ersten Geschäftstag die buchhalterischen und steuerlichen Pflichten. Bei rechtlichen Fragen arbeiten wir mit Ihren Rechtsberatern zusammen.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

  • Ohne Niederlassung: Sie liefern oder leisten aus dem Ausland, entsenden eigene Mitarbeiter oder beschäftigen einzelne Mitarbeiter in Griechenland – oft der erste Schritt.
  • Repräsentanz: ein Kontakt- und Koordinationsbüro ohne eigene Geschäfte, in der Regel nicht ertragsteuerpflichtig.
  • Zweigniederlassung: eine eingetragene Betriebsstätte Ihres Unternehmens mit eigener Geschäftstätigkeit, in Griechenland steuerpflichtig.
  • Tochtergesellschaft: eine eigenständige griechische Gesellschaft, meist eine I.K.E. oder A.E.
  • Immobilienerwerb: der Kauf von Immobilien in Griechenland durch Ihre Gesellschaft – ohne Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft, lediglich mit der Registrierung beim griechischen Finanzamt (griechische Steuernummer).

Nach dem Start übernehmen wir Ihre Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und Steuerberatung sowie die steuerliche Vertretung.