Buchhaltung und Jahresabschluss in Griechenland

Griechische Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Einzelunternehmen führen ihre Bücher nach griechischem Recht und übermitteln ihre Daten laufend elektronisch an die Finanzverwaltung. Wir übernehmen die gesamte Buchhaltung – auf Wunsch einschließlich täglicher Bankabstimmung und Zahlungsverkehr – und berichten Ihnen sowie Ihrer Muttergesellschaft auf Deutsch.

Besonderheiten der griechischen Rechnungslegung

  • Rechnungslegungsstandard: Grundlage sind die griechischen Rechnungslegungsstandards (Gesetz 4308/2014). IFRS sind nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben, etwa für Gesellschaften, die in einen IFRS-Konzernabschluss einbezogen werden und dort festgelegte Schwellenwerte erreichen.
  • Elektronische Bücher (myDATA): Rechnungen und ihre buchhalterische Einordnung werden laufend an die Plattform myDATA der Finanzverwaltung übermittelt.
  • E-Rechnung: Zwischen griechischen Unternehmen ist die elektronische Rechnung seit Februar 2026 für Unternehmen mit mehr als 1 Mio. Euro Umsatz verpflichtend; die übrigen Unternehmen folgen im Laufe des Jahres 2026.
  • Offenlegung: Gesellschaften veröffentlichen ihren Jahresabschluss im griechischen Handelsregister (GEMI).
  • Ertragsteuer: Der Körperschaftsteuersatz beträgt 22 %; die Steuererklärung ist bei kalendergleichem Geschäftsjahr bis zum 30. Juni des Folgejahres abzugeben.

Unsere Leistungen

  • laufende Buchführung nach griechischem Recht einschließlich myDATA und Umsatzsteuererklärungen
  • Jahresabschluss, erstellt und unterzeichnet von zugelassenen Buchhaltern (Klasse A), und Offenlegung im GEMI
  • Körperschaftsteuererklärung
  • monatliche oder quartalsweise Berichte im Format Ihrer Muttergesellschaft
  • tägliche Abstimmung der Bankkonten – nach Vereinbarung und sofern uns der erforderliche Zugang eingeräumt wird
  • Zahlungsverkehr: Vorbereitung der Zahlungen zur Freigabe durch Ihr Unternehmen oder vollständige Ausführung nach zuvor vereinbarten Regeln

Über einen Online-Zugang können Sie Ihre Buchhaltungsdaten jederzeit einsehen.

Ablauf

  1. Erstgespräch: Geschäftstätigkeit, Geschäftsvorfälle und Berichtsanforderungen der Muttergesellschaft
  2. Einrichtung oder Übernahme der Buchhaltung, einschließlich myDATA und E-Rechnung
  3. Laufende Betreuung mit festem Ansprechpartner und abgestimmtem Berichtskalender
  4. Jahresabschluss und Steuererklärung

Häufige Fragen

Muss eine griechische Tochtergesellschaft nach IFRS bilanzieren?

Nur in bestimmten Fällen. IFRS sind für börsennotierte Gesellschaften verpflichtend sowie für Gesellschaften, die in einen IFRS-Konzernabschluss einbezogen werden und dort bestimmte Schwellenwerte (5 % des Konzernumsatzes, der Konzernbilanzsumme oder des Konzernergebnisses) erreichen. In allen anderen Fällen gelten die griechischen Rechnungslegungsstandards (Gesetz 4308/2014); IFRS können freiwillig angewendet werden.

Was ist myDATA?

myDATA ist die Plattform der griechischen Finanzverwaltung (AADE) für die elektronischen Bücher. Rechnungen und ihre buchhalterische Einordnung werden dort laufend übermittelt; die Daten bilden die Grundlage für Umsatzsteuer und Ertragsteuern.

Erhalten wir die Zahlen im Format unserer Muttergesellschaft?

Ja. Neben dem griechischen Abschluss stellen wir die Zahlen auf Wunsch im Format und nach dem Kontenplan Ihrer Muttergesellschaft bereit, monatlich oder quartalsweise.